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Das Völkerrecht in der Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichts

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Thema der Arbeit ist die Entwicklung der russischen Verfassungsrechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen. Einleitend wird zunächst der unter Gorbaèev angestoßene Umbruch in der sowjetischen Völkerrechtslehre dargestellt, vor dem es eine solche Rechtsprechung nicht gegeben hatte. Das zweite Kapitel gilt dem sowjetischen Komitee für Verfassungsaufsicht, dem Vorläufer des russischen Verfassungsgerichts. Das Komitee hat als erstes im Rahmen der Verfassungsmäßigkeitsprüfung auf völkerrechtliche Normen zurückgegriffen. Das dritte Kapitel zeigt, wie das russische Verfassungsgericht in der ersten Phase seiner Rechtsprechung unmittelbar daran angeknüpft und die völkerrechtsbezogene Verfassungsrechtsprechung fortgesetzt hat. Der letzte und umfangreichste Teil der Arbeit untersucht die Entwicklung der völkerrechtsbezogenen Verfassungsrechtsprechung in Russland seit der Wiedererrichtung des Verfassungsgerichts 1995 bis einschließlich 2002. Die Verfassung der Russischen Föderation von 1993 bietet dem Verfassungsgericht mehrere Anknüpfungspunkte dafür, völkerrechtliche Normen heranzuziehen. Die Arbeit zeigt auf, wie Fragen des Völkergewohnheitsrechts vom russischen Verfassungsgericht behandelt worden sind und welche Rolle völkerrechtliche Verträge und Resolutionen in seiner Rechtsprechung gespielt haben. Am häufigsten hat sich das Verfassungsgericht auf völkerrechtliche Verträge aus dem Bereich des Menschenrechtsschutzes berufen.

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2005

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