Die europäische Transparenzrichtlinie und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
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Die Arbeit befasst sich mit der Anwendbarkeit der Transparenzrichtlinie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Die von der Europäischen Kommission im Jahre 2000 neu gefasste Transparenzrichtlinie soll dafür sorgen, dass die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen der Daseinsvorsorge eine Pflicht zur transparenten Buchführung auferlegen. So sollen Unternehmen, die sowohl Gemeinwohlaufgaben wahrnehmen als auch im rein privatwirtschaftlichen Bereich tätig sind, für beide Bereiche getrennte Bücher führen. Ob auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland von der Transparenzrichtlinie erfasst sind, wurde und wird in der Wissenschaft ausgiebig diskutiert. Eine von der Kommission geplante erneute Änderung der Richtlinie sowie die strikte Weigerung der Bundesländer, die Richtlinie umzusetzen, zeigen die Brisanz des Themas für das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.