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Soziale Grundrechte im deutschen und französischen Verfassungsrecht und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

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Ende 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. In dem mit ihrer Ausarbeitung beauftragten Gremium, dem Konvent, waren auch Vertreter Deutschlands und Frankreichs anwesend. Als schwierig erwies sich für den Konvent die Niederlegung sozialer Grundrechte in der Charta. Die Arbeit analysiert, inwieweit die Vertreter Deutschlands und Frankreichs bei den diesbezüglichen Debatten Beeinflussungen durch ihr nationales Verfassungsrecht ausgesetzt waren. Die deutsch-französischen Konventsdebatten sind dabei auch auf spezifische rechtliche Fragestellungen sozialer Grundrechte konzentriert: Es sind dies Fragen nach der grundrechtsfunktionalen Wirkweise dieser Kategorie von Rechten. Ausgehend von den insoweit aufgeworfenen Fragestellungen untersucht die Arbeit rechtsvergleichend das deutsche und französische Verfassungsrecht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich für die Auslegung der sozialen Grundrechte der Charta fruchtbar gemacht.

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Soziale Grundrechte im deutschen und französischen Verfassungsrecht und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Rainer Geesmann

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2005
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