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Das EG-Beihilfenverbot und sein Durchführungsverbot in Steuersachen

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Das EG-Beihilfensystem erlaubt den Mitgliedstaaten die Einführung neuer staatlicher Beihilfen nur mit Genehmigung der Europäischen Kommission und verpflichtet sie deswegen zu deren Notifikation nach Brüssel. Zur Absicherung dieses Beihilfenkontrollsystems normiert Art 88 Abs 3 Satz 3 EG ein unmittelbar anwendbares Durchführungsverbot, das nationale Behörden und Gerichte direkt verpflichtet, die Durchführung nicht-notifizierter Beihilfen zu verhindern, was bis zur Rückforderung bereits gewährter Beihilfen führen kann. Die genauen Konturen von Beihilfen- und Durchführungsverbot sind jedoch – insbesondere in ihrer Anwendung in Steuersachen - noch vielfach vage. Dieses Buch legt nun für Wissenschaft und Praxis erstmals eine umfassende und kritische Bestandsaufnahme der auftretenden komplexen materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen vor und bietet damit sowohl den vollziehenden Organen (Kommission, Finanzbehörden und Gerichten auf nationaler wie Gemeinschaftsebene) als auch den staatlichen Beihilfengebern, den rückabwicklungsbedrohten Beihilfenempfängern und ihren leer ausgegangenen Mitbewerbern, die eine Konkurrentenklage erwägen, eine Orientierungshilfe. Preisträger des Wolf Theiss Awards 2005 Wolfgang-Gassner-Wissenschaftspreis 2005 Honourable Mention 2005 of the Mitchell B. Carroll Jury (International Fiscal Assocation, Amsterdam)

Book variant

2005, paperback

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