Die sullanische Strafgesetzgebung und ihr Verhältnis zur lex Cornelia de iniuriis
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Lucius Cornelius Sulla: Feldherr, Diktator und Gesetzgeber. Während seiner Diktatur (82-79 v. Chr.) erließ er eine Vielzahl von Gesetzen. Unter anderem ordnete er das System der Strafgerichtshöfe neu und legte damit den Grundstein für ein öffentliches Strafrecht. Doch zugleich erließ er ein Gesetz, das weder zum Strafrecht noch zum Zivilrecht gehörte. Um die Gründe der „lex Cornelia de iniuriis“ zu verstehen, muss dieses Gesetz über Beleidigungen im Kontext von Sullas Strafgesetzen betrachtet werden. Dieses Buch gibt zuerst einen Überblick über sämtliche Sulla zugeschriebenen Strafgerichtshöfe, beginnend bei jenen beiden Gesetzen Sullas, die bis ins 6. Jh. n. Chr. Gültigkeit besaßen. Der zweite Teil untersucht die Einbettung der „lex Cornelia de iniuriis“ in die Struktur dieser Strafgesetzgebung. Wie war ihr Verhältnis zur „actio iniuriarum“? Welchen Stellenwert maßen ihr die römischen Juristen bei? Welche Rechtsfolgen sah sie vor? Das vorliegende Buch ist der Versuch, diese Fragen zu beantworten.