Der Rechtsberater in der Bundeswehr im Auslandseinsatz
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Der Bereich der Rechtspflege der Bundeswehr ist der Öffentlichkeit wenig bekannt und nur vereinzelt Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Weitaus weniger bekannt ist, dass die im Inland als Beamte tätigen Rechtsberater an den Auslandseinsätzen als Offiziere teilnehmen. Bei diesem Statuswechsel handelt es sich ebenso um ein Relikt der Planung für den Verteidigungsfall, wie die Rechtsgrundlage der Institution des Rechtsberaters eine 50 Jahre alte vorläufige Dienstanweisung ist. Niels Bunzen untersucht, ob diese Regelungen noch Bestand haben können in einer Zeit, in der 'Verteidigung am Hindukusch' stattfindet. Der Autor fokussiert dabei auf die interne Rechtsberatung der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen mit der rechtsberatenden Person des Rechtsberaters im Vordergrund.