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Die Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung erfolgt nicht direkt, sondern nur mittelbar, was einen permanenten Druck auf den Schuldner erfordert. Dieser Druck wird durch psychologischen Zwang in Form von Androhung und Vollstreckung von Ordnungsmitteln ausgeübt. In den letzten Jahrzehnten hat die Bedeutung von Unterlassungsansprüchen, besonders im Wettbewerbsrecht, erheblich zugenommen. Allerdings konnte die rechtliche Ausgestaltung der Unterlassungsvollstreckung, die im § 890 ZPO nur rudimentär behandelt wird, mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Eine zentrale Aufgabe dieser Arbeit ist es, die Grundlinien der Unterlassungsvollstreckung herauszuarbeiten. Dabei wird die Verbindung mehrerer Rechtsgebiete thematisiert. Die Frage, ob die Ordnungsmittel des § 890 ZPO zivilprozessuale Beugemaßnahmen oder auch strafrechtlichen Charakter haben, ist für viele Aspekte der Unterlassungsvollstreckung entscheidend. Der strafrechtliche Charakter wird als roter Faden durch die Arbeit gezogen. Zudem werfen einige Voraussetzungen der Unterlassungsvollstreckung verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Fragen auf, die im Kontext des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht werden. Hierbei sind das Verbot der Doppelverfolgung, die Prinzipien „Keine Strafe ohne Gesetz” und „Keine Strafe ohne Schuld” von besonderer Bedeutung. Abschließend gibt der Autor Anregungen für zukünftige gesetzgeberische Maßnah
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Die Zwangsvollstreckung aus Unterlassungstiteln, Hartmut Voß
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- 2005
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