Der Insolvenzplan
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Der Insolvenzplan hat sich als Instrument der Verwertung des Schuldnervermögens in bestimmten Fällen durchgesetzt. Er ist anzuwenden, - wenn sich ohne den Erhalt des Unternehmensträgers der Wert der Masse nicht realisieren lässt, wie im Falle realkonzessionierter Unternehmen, - eine übertragende Sanierung nicht in Betracht kommt, da sich ein Erwerber aufgrund der Besonderheiten des Unternehmens nicht findet und der Wert des Unternehmens allein durch Erhalt des Unternehmensträgers den Gläubigern bewahrt werden kann, - aufgrund der Begleitung durch entsprechende Prüfungsverbände wie besonders im genossenschaftlichen Bereich - im Falle solcher natürlicher Personen, auf die das allgemeine Insolvenzrecht zur Anwendung gelangt. Diese Fälle werden analysiert im systematischen Zusammenhang der gesetzlichen Vorschriften, die eingehend erörtert werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf eine praktikable Handhabung der z. T. sperrigen Normen gelegt. Ein praxisbezogener Anhang bietet für die verschiedenen Fallgestaltungen erläuterte Musterinsolvenzpläne, die sich an wirklichen Fällen orientieren.