Sozialversicherung von A - Z
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Seit Erscheinen der letzten Auflage sind auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts zahlreiche Änderungen eingetreten. So war es erforderlich, über 600 Änderungen im Text vorzunehmen, welche großteils durch gesetzliche Bestimmungen, aber auch infolge Anpassungen an die praktische Handhabung des Buches notwendig wurden. Unter Beibehaltung der bewährten Gliederung wurden in die 3. Auflage von ”Sozialversicherung von A bis Z“ auch neue Stichwörter, wie Pensionskonto, Korridorpension, Dienstgeberabgabegesetz etc. aufgenommen bzw. entbehrlich gewordene gestrichen. Neue wichtige Entscheidungen der Höchstgerichte aus jüngerer Zeit ergänzen die Judikatur der einzelnen Stichwörter. Einige wenige erst im Jahre 2005 wirksam werdende Tatbestände, wie Einbeziehung der Organe juristischer Personen in den Anspruchskreis beim IESG, sind auch aufgenommen worden.