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Das UN-Abtretungsübereinkommen

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Das UN-Abtretungsübereinkommen zielt auf eine Rechtsvereinheitlichung bei internationalen Zessionssachverhalten. Dadurch soll die Rechtssicherheit insbesondere bei Cross-Border-Finanzierungen erhöht werden. Nach geltendem Recht ist oftmals fraglich, welchen Anforderungen eine Abtretung genügen muss, wenn der Zessionsschuldner, der Zedent oder der Zessionar den Sitz im Ausland hat. Im Hinblick darauf ist die Konvention auch aus österreichischer Sicht von großem Interesse. Da die Konvention jedoch bewußt wichtige Fragen des Zessionsrechts ausspart und überdies von innerstaatlichen Regelungen zum Teil abweicht, kann sie zugleich auch die Gefahr einer Rechtsdisharmonie mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Band die wesentlichen Bestimmungen der Konvention vorgestellt. Zugleich wird der Frage nachgegangen, ob Österreich der Zessionskonvention beitreten soll. Diese Frage hat angesichts des Zessionsrechts-Änderungsgesetzes ganz neue Aktualität erlangt. Die hier vorgesehene (Neu-)Regelung von Zessionsverboten bei zweiseitigen Unternehmergeschäften orientiert sich unmittelbar an Artikel 9 der Konvention. Auch insofern ist das Übereinkommen für den österreichischen Juristen von Bedeutung.

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2005

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