In eigener Sache
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Waren Frauen in der Frühen Neuzeit wirklich nur Opfer einer willkürlichen Justiz, wie es Untersuchungen von Hexenprozessen oder strafrechtlichen Fällen lange Zeit glauben machten? Und schränkte die Geschlechtsvormundschaft sie in ihrer Handlungsfähigkeit so ein, dass sie weder rechts- noch geschäftsfähig waren? Welche Rolle spielte das Geschlecht überhaupt bei zivilrechtlichen Verfahren? Solche Fragen stehen im Mittelpunkt dieses Bandes, der sich speziell mit der Inanspruchnahme von Reichskammergericht und Reichshofrat durch Frauen beschäftigt. In der Tat erweist sich mit einem Blick auf die zivilrechtliche Praxis, dass die Frauen der frühneuzeitlichen Gesellschaft – unabhängig vom Stand und über alle Regionen hinweg – sehr wohl Rechte besaßen, die sie in großer Zahl vor Gericht einklagten und mit Hilfe von Urteilen auch durchsetzen konnten. Das Geschlecht spielte gegenüber anderen Entscheidungskriterien offenbar nur eine nachgeordnete Rolle.