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Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der GmbH

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Die Geschäftsführer einer GmbH sind gemäß § 264 I HGB verpflichtet, innerhalb der ersten drei Monate (bei kleinen GmbHs bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen. Dieser umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang. Das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) hat die Checkliste für die Erstellung und Prüfung des Anhangs grundlegend überarbeitet. Neu ist die Struktur, die zwischen Angabepflichten für große, mittelgroße (mit Befreiungsvorschriften) und kleine GmbHs (mit Befreiungsvorschriften) unterscheidet. Zudem wurden spezifische Anhangangaben gemäß BilReG aufgenommen, darunter Informationen über Honorare für Abschlussprüfungen, Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten sowie Details zu Finanzanlagen, die über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Die Checkliste dient sowohl der Prüfung als auch der Erstellung und Offenlegung des Anhangs und enthält alle Pflichtangaben, Ausweisalternativen und größenabhängige Erleichterungen. Sie ist ein praktisches Hilfsmittel zur Sicherstellung der Vollständigkeit des Anhangs und orientiert sich am üblichen Aufbau in der Praxis. Zur Vereinfachung der Anhangserstellung wurde ein Musteranhang mit Beispielsformulierungen und Querverweisen sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis beigefügt.

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Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der GmbH, Wolf-Michael Wendler

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2005
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