Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Mit den grundlegenden Änderungen der AÜG-Reform Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und die Reform des AÜG vom 29.4.2011 haben die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung grundlegend verändert. Dies betrifft sowohl die Zulässigkeit des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als auch die Einschränkung der Möglichkeiten zur Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Ziel des Gesetzes ist es u. a, durch die Einführung einer Drehtürklausel und die Möglichkeit zur Festsetzung von Lohnuntergrenzen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung zu begrenzen. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung aller neuen Regelungen vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenbedingungen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung und die zur Leiharbeit veröffentlichte Literatur sind bis einschließlich Juli 2011 berücksichtigt. Im Anhang finden sich die wichtigsten Gesetzestexte, außerdem die für die Praxis wichtigen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Kernthemen sind: Rechtliche Grenzen vorübergehender Arbeitnehmerüberlassungen Gleichstellung von gewerbsmäßiger und nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung Einschränkung der Möglichkeiten zur Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz Lohnuntergrenzen zur Leiharbeit Neuregelungen der Drehtürklausel Neuerungen zu konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihers Folgen der mangelnden Tariffähigkeit der CGZP Vermittlungsprovisionen betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern Die Autoren und Herausgeber: Jürgen Ulber, Jurist beim Vorstand der IG Metall; Dr. Daniel Ulber, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln; Verena zu Dohna-Jaeger, Juristin beim IG Metall Vorstand.