Das Gewaltschutzgesetz aus zivilrechtlicher Sicht
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Gewaltschutz mit Instrumenten des Zivilrechts fristete lange Zeit ein Schattendasein. Das sollte sich mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) zum 01.01.2002 ändern. Doch ebenso wie Einigkeit über das Ziel herrscht, nämlich die Verringerung von Gewalt in der Gesellschaft, so umstritten ist der Weg dorthin. Vor allem hinsichtlich der vielgestaltigen häuslichen Gewalt sind ideologische und emotional geprägte Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang wirft auch das Gewaltschutzgesetz naturgemäß zahlreiche Fragen auf – methodische, inhaltliche und verfahrensrechtliche. Diese werden herausgearbeitet, in den zivilrechtlichen Kontext gebracht und soweit als möglich beantwortet.