Öffentliches Prozessrecht
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Das Repetitorium dient der Wiederholung des Öffentlichen Prozessrechts sowie der Prüfungsvorbereitung für Studierende und Kandidaten für die Anwaltsprüfung. Unter Berücksichtigung der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Totalrevision der Bundesrechtspflege werden Verfahrensmaximen und Verfahrensgarantien der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, das nichtstreitige Verwaltungsverfahren sowie Rechtsschutzmittel der Verwaltungsrechtspflege des Bundes, die Beschwerde an das neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht und die Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht behandelt sowie ein Überblick über die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht und über die Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben.