Die Unterdeckung allgemeiner Geschäftskosten bei Bauablaufstörungen und Anwendung der VOB-B aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht
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Für Bauunternehmen stellt die Unterdeckung Allgemeiner Geschäftskosten durch auftraggeberseitig verursachte Bauablaufstörungen ein bedeutendes Problem dar. In der baubetrieblichen und baujuristischen Literatur wird dieses Thema nur unzureichend behandelt. Teilweise sind die Darstellungen widersprüchlich. Problematisch ist, dass wichtige Begriffe in der einschlägigen Literatur teilweise unpräzise oder sogar falsch verwendet werden. Darauf haben auch Dornbusch/Plum im Zusammenhang mit der freien Teilkündigung in [14] hingewiesen1. Bauablaufstörungen und die daraus resultierenden finanziellen Forderungen haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen, wie eine steigende Zahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zeigt.