Der Schutz nationaler ungarischer Minderheiten durch ihren Ursprungsstaat aufgrund des ungarischen Statusgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht
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Der Schutz von Minderheiten ist derzeit noch primär die Verpflichtung des Staates, in dem die Minderheit ansässig ist. Daher stellt der Schutz von nationalen Minderheiten durch ihren Ursprungsstaat eine neue Entwicklung des Völkerrechts dar, zu der bislang noch keine völkerrechtlichen Regelungen existieren. Das Mitte 2001 verabschiedete und Ende 2002 modifizierte ungarische Statusgesetz widmet sich der Unterstützung der Angehörigen der nationalen ungarischen Minderheit in den Nachbarstaaten Ungarns. Dieses Gesetz ist von vielen Seiten wegen seiner Unvereinbarkeit mit mehreren völkerrechtlichen Prinzipien scharf kritisiert worden. Dass diese Kritik weitgehend als berechtigt anzusehen ist, zeigt die detaillierte Analyse im Rahmen dieser Arbeit.