Das Mandat des Betriebsrats zur Beschäftigungsförderung und -sicherung im Betrieb
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Seit Inkrafttreten des Betriebsverfassungsreformgesetzes am 28.07.2001 hat der Betriebsrat ein ausdrücklich normiertes Mandat zur Beschäftigungsförderung und -sicherung inne. Mit Hilfe neuer Mitwirkungsbefugnisse soll der Betriebsrat einen Beitrag bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit leisten können. Zentrale Frage ist daher, ob die Beschäftigungsförderung und -sicherung durch den Betriebsrat ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellt. Zur Beantwortung dieser Frage werden in dieser Arbeit die zum Zweck der Beschäftigungsförderung und -sicherung neu in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügten Vorschriften umfassend untersucht. Als Einstieg in die Untersuchung dient eine kurze Einführung in die Thematik sowie ein Überblick über diese Vorschriften. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Betriebsverfassungsreform inklusive einer Problemanalyse zu den Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem neuen beschäftigungspolitischen Mandat des Betriebsrats stellen. Sodann werden die einzelnen Mitwirkungsrechte nach Inhalt und Umfang auf ihre Beschäftigungswirksamkeit überprüft.