Das Rechtsverhältnis zwischen dem Überweisenden und seinem Institut nach dem Überweisungsgesetz und die Auswirkungen auf das Valutaverhältnis
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Seit dem 14. August 1999 ist das neue Überweisungsgesetz (676 a ff. BGB) in Kraft, durch das im Überweisungsrecht grundlegende Änderungen eingetreten sind. Das Überweisungsgesetz dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen vom 27. Januar 1997 sowie der teilweisen Umsetzung der Art. 3 und 5 der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssytemen. Der Schwerpunkt sowohl der Überweisungsrichtlinie als auch des zu deren Umsetzung in das deutsche Recht eingefügten Überweisungsgesetzes liegt in der Regelung der Verpflichtung und der Haftung des überweisenden Instituts aus eigener und ihm zuzurechnender Pflichtverletzung. Die Kodifizierung des Rechts der Banküberweisung hat insbesondere im Hinblick auf diese Kernregelungen zu wesentlichen Änderungen der Rechtslage geführt. Daraus ergeben sich eine Reihe von Rechtsfragen, die in der vorliegenden Abhandlung näher betrachtet und zu denen Lösungsvorschläge angeboten werden.