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Die „Sanktionstheorie der Normen“ postuliert, dass Normen nur durch angedrohte und vollzogene Sanktionen existieren. Diese Theorie wird aus zwei Perspektiven gestärkt: Zum einen wird ein traditioneller Ansatz verfolgt, der das Verhältnis der Mitglieder einer sozialen Gruppe zu den Regeln untersucht, die ihr Handeln leiten – ihre ‚normative Praxis‘. Hierbei stehen Freiheit und Selbstbindung des individuellen Willens im Mittelpunkt der Sozialitätsbeschreibung. Dieser Ansatz wird mit Wittgensteins späten Einsichten zum Regelfolgen verknüpft, wonach eine Person keine eigenen Kriterien für die Regelbefolgung entwickeln kann; diese müssen aus der normativen Praxis der sozialen Gruppe abgeleitet werden. Um diese Einsichten für die Praktische Philosophie fruchtbar zu machen, sollten sie nicht-mentalistisch formuliert werden, als Beschreibung sozialer Praktiken, wie der individuellen Distanznahme, die sich in der Fähigkeit zur Kritik an Sanktionen und dem Verlassen einer sozialen Gruppe äußert. Harts Thesen in „The Concept of Law“ dienen als Ausgangspunkt, da er den subjektiven Faktor des Regelfolgens in einen Wittgensteinschen Ansatz integriert. Die Analyse des Sanktionsbegriffs stützt sich vor allem auf Geigers soziologische Arbeiten und die Forschungen von Popitz, während Tugendhats moralphilosophische Arbeiten seit den 80er Jahren ebenfalls von Bedeutung sind.
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Sanktionen des Selbst, Christian Strub
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- 2005
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