Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß § 15 WpHG
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß Emittenten von Wertpapieren und deren Organmitglieder bei unterlassenen oder fehlerhaften Veröffentlichungen gemäß § 15 WpHG den hierdurch geschädigten Anlegern auf Ausgleich der von diesen erlittenen Kursverluste haften. Ausgehend von einer einführenden Darstellung der Ad-hoc-Publizitätspflicht als solcher erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit Notwendigkeit und Zielen einer zivilrechtlichen Haftung in diesem Bereich. Der Autor gelangt dabei – auch unter Einbeziehung rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Aspekte – zu dem Schluss, dass für eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ein starkes Bedürfnis besteht. Es folgt eine eingehende Betrachtung der im deutschen Recht hierzu existierenden Regelungen vor und nach dem In-Krafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Auslegungsfragen der maßgeblichen Haftungstatbestände untersucht, wobei nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung, sondern auch Fragen der Kausalität und des ersatzfähigen Schadens einschließlich der hiermit verbundenen Beweisfragen thematisiert werden. Abschließend erfolgt eine Untersuchung der Notwendigkeit einer gebündelten Anspruchsdurchsetzung und der hierzu seitens des Gesetzgebers und der Literatur erwogenen Reformkonzepte.