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Lehrbuch des deutschen Staatsrechts

Nach dem Tode des Verfassers in siebenter Auflage bearbeitet von Gerhard Anschütz.

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Die Bedeutung des Meyer-Anschütz für die Gegenwart zeigt sich in seiner Rolle als historisches und staatsrechtliches Dokument. Professor Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde hebt in seiner Einleitung zur Jubiläumsausgabe hervor, dass das Werk eine Epoche des deutschen Staatsrechts und Staatsrechtsdenkens repräsentiert, die trotz brüchiger Grundlagen durch hohe Rechtskultur und exzellente rechtswissenschaftliche Arbeit gekennzeichnet war. Die prägnante Darstellung, dogmatische Durchbildung und systematische Geschlossenheit des Buches vermitteln die Struktur der staatsrechtlichen Ordnung der konstitutionellen Monarchie und entfalten eine prägende Kraft für deren Erlernung und Handhabung. Der Meyer-Anschütz hat somit auch heute Vorbildcharakter. Er markiert den Abschluss einer Epoche des deutschen Staatsrechts, die durch den „staatsrechtlichen Positivismus“ geprägt ist. Diese Phase hat der deutschen Staatsrechtslehre zahlreiche systematisch orientierte Darstellungen hervorgebracht, wobei der Meyer-Anschütz zu den bedeutendsten gehört. Gerhard Anschütz, Bearbeiter der siebten Auflage von 1919, war überzeugt, dass das Werk trotz der staatsrechtlichen Umwälzungen weiterhin von Bedeutung sei. Er beschreibt es als eine zeitgenössische Darstellung des deutschen Staatswesens vor der Umwälzung und betont den Stolz auf eine Epoche, die dem Volk ein ersehntes Maß an Macht, Glück und Glanz gebracht hat.

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Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, Georg Meyer-Spasche

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2005
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