Wiederaufnahme von Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
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Einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Streitbeilegung zwischen Staaten liefert der IGH als Organ der Vereinten Nationen. Seine Entscheidungen werden unmittelbar mit Verkündung rechtskräftig. Eine nachträgliche Korrektur ist grundsätzlich nicht zulässig, um den Schutz der Rechtssicherheit zu gewährleisten. Einzige Ausnahme ist die Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Entscheidung. Das vorliegende Werk beschreibt das Wiederaufnahmeverfahren in Abgrenzung zu anderen Korrekturmöglichkeiten, von denen bisher in der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit Gebrauch gemacht wurde. Einem historischen Rückblick folgt eine ausführliche Erörterung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Analyse der Wiederaufnahmeanträge, über die der Internationale Gerichtshof bisher zu entscheiden hatte. Die Arbeit bietet damit eine detaillierte Darstellung der Möglichkeit nachträglicher Urteilskorrekturen, die nicht nur für den Internationalen Gerichtshof, sondern allgemein für völkerrechtliche Schiedsgerichte Relevanz hat.