Zivilgesellschaften zwischen Norm und Faktizität
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Deutschland und Japan sehen sich in der heutigen »Weltgesellschaft« gänzlich anderen außenpolitischen Anforderungen ausgesetzt als bei ihrer Neugründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Konnten die politisch Verantwortlichen beider Länder diesem inhaltlichen Wandel durch den Aufbau korrespondierender staatlicher Strukturen Rechnung tragen, sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen ihrer Außenpolitik unverändert geblieben. Wie im internen Spannungsfeld von parlamentarischer Mitbestimmung und exekutivem Handlungsanspruch diese bedeutenden Regionalmächte ihre Internationalen Beziehungen ausgestalten, steht ebenso im Zentrum der Untersuchung, wie ihre Beiträge zur Institutionalisierung und friedlichen Konfliktlösung.