Offene Rechtsfragen zur Prostitution in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive
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Prostitution stellt im österreichischen Recht eine Grauzone dar, die eine Vielzahl offener Rechtsfragen aufwirft. Im Gegensatz zu den zunehmenden Liberalisierungstendenzen auf europäischer Ebene regelt der österreichische Staat die Prostitution nur soweit, als es um Pflichten der Betroffenen geht, die Ausgestaltung der damit korrespondierenden Rechte ist dagegen defizitär. Die gegenwärtig vorherrschende Rechtlosstellung von Prostituierten manifestiert sich daher in zivil-, arbeits- sozial-, steuer- und grundrechtlichen Diskriminierungen. Im Gegensatz zur österreichischen Regelungen setzte der deutsche Gesetzgeber durch das Prostitutionsgesetz, das am 1. 1. 2002 in Kraft trat, erste Schritte in Richtung Entkriminalisierung und Anerkennung der Prostitution als „Beruf“. Neben der geltenden Rechtslage in Österreich und Deutschland wird die entwicklungsgeschichtliche Perspektive seit dem Kodifikationszeitalter geschildert.