Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Patentstreitsachen in Europa
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Ziel dieser Arbeit ist es, Gestaltungsmöglichkeiten, die das internationale Zivilprozessrecht den (zukünftigen) Parteien einer Patentstreitsache bietet, zu untersuchen. Patentstreitsachen sind vielfältig. Sie können zum Beispiel durch eine nichtberechtigte Anmeldung entstehen, aufgrund von Ansprüchen im Erteilungsverfahren oder aufgrund von Ansprüchen nach Erteilung des Patents. Den größten Teil aller Patentstreitsachen machen jedoch Patentverletzungsklagen aus; diese werden daher besonders berücksichtigt. Im Rahmen dieser Dissertation (Universität Konstanz, 2005) sind Patentstreitsachen alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der im Patentgesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird. Der Begriff der Patentstreitsache ist dabei weit auszulegen. Er umfasst alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst mit einer Erfindung eng verknüpft sind. Vom Begriff umfasst sind auch Streitigkeiten aus einem europäischen Patent. Gegenstand der vorliegenden Dissertation sind dabei nicht nur europäische Patente, soweit sie mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt sind, sondern auch europäische Patente, die mit Wirkung für einen anderen Vertragsstaat erteilt wurden. Die Arbeit behandelt außerdem Streitigkeiten aus nationalen Patenten, die im europäischen Ausland erteilt wurden, aus vergleichbaren Schutzrechten und Erfindungen sowie aus dem geplanten Gemeinschaftspatent. Mit dieser Arbeit sollen Lösungsmöglichkeiten der bisher bestehenden Probleme der internationalen Zuständigkeit bei Patentstreitsachen in Europa aufgezeigt und die Neuerungen, die es durch die Gesetzesänderungen für den Gewerblichen Rechtsschutz gibt, untersucht werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Beziehung zwischen dem Territorialitätsprinzip und der internationalen Zuständigkeit. Zur Lösung der Fragen der internationalen Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten wird ein neues Verständnis des Territorialitätsprinzips entwickelt. Dieses Verständnis soll den veränderten Rahmenbedingungen, die sich aus der voranschreitenden Internationalisierung der Handelsbeziehungen und des zusammenrückenden Marktes ergeben, Rechnung tragen.