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Die Verfassungskrise im Memelgebiet 1931/32 insbesondere unter Würdigung der Memelkonvention und deren Auslegung im Urteil des Ständigen Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 11. August 1932

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Der eigentümliche Verfassungsstatus des durch den Versailler Vertrag geschaffenen Memelgebietes hat schon seit längerem die Aufmerksamkeit der Wissenschaft gefunden. Dies zum einen deshalb, weil es sich um einen der nach 1919 ganz seltenen Fälle handelt, in denen ein Teilgebiet eines Staates zum Schutz der dort lebenden Bevölkerung politische Autonomie erhalten hat, zum anderen aufgrund der im Memelgebiet in der Zwischenkriegszeit entstandenen Spannungen. Aufgabe dieser Arbeit war die Untersuchung eines speziellen Konflikts zwischen dem memeldeutsch geprägten Landesdirektorium unter Otto Böttcher und der litauischen Zentralregierung, der vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgetragen wurde und dort am 11. August 1932 zu einer überraschenden, bis heute nicht näher untersuchten Entscheidung geführt hat. Die Arbeit stellt in einem ersten Teil die geschichtliche Entwicklung des Memelgebietes bis zur „Böttcher-Krise“ dar. In einem zweiten Teil werden die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen in Gestalt der Memelkonvention und des Memelstatuts als Grundlage des eingehend dargestellten Urteils des Ständigen Internationalen Gerichtshofs untersucht.

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Die Verfassungskrise im Memelgebiet 1931/32 insbesondere unter Würdigung der Memelkonvention und deren Auslegung im Urteil des Ständigen Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 11. August 1932, Ulrich Pferr

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2005
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