Neue Chancen rund um den Unfallservice
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Zum 1.07.2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. In der Broschüre erläutert der Autor die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Möglichkeiten für den Werkstattunternehmer im Rahmen des Unfallservices für seine Kunden. Aus dem Inhalt: 1) Das Konfliktpotenzial mit dem alten Rechtsberatungsgesetz 2) Die Lösungsmöglichkeiten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (von der Rechtsberatung, über notwendige Formulare bis zur Werbung) 3) Altlasten (u. a. der Umgang mit alten Unterlassungserklärungen inkl. Musterscheiben) 4) Sonstige Rechtsdienstleistung 5) Anhang (Gesetzesauszug und Muster der zwei neuen Formulare) Unsere Broschüre erklärt die neue Rechtslage, gibt dabei über die neuen Möglichkeiten Auskunft sowie Tipps für ihre Umsetzung.