Prozesspraxis im alten Reich
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Die Prozesstätigkeit von Reichskammergericht und Reichshofrat steht im Mittelpunkt dieses Bandes. Die Frage nach den normativen Grundlagen und der Praxis richterlicher Rechtsanwendung ist aber nur ein Aspekt, den es bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit zu berücksichtigen gilt. So reicht die Spannweite der Beiträge von normengerichtlichen Annäherungen bis zur Analyse bestimmter Streitgegenstände, von der minutiösen Rekonstruktion des Einzelfalls bis zur statistischen Auswertung abertausender Prozesse. Rechtshistorische und historische Forschungsansätze und -methoden werden ge- bündelt und zeigen ein eindrucksvolles interdisziplinäres Spektrum der aktuellen Forschungen zur Gerichtspraxis der Höchsten Gerichte im Alten Reich.