International zwingende Normen des deutschen Arbeitsrechts
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Der international zwingende Charakter von Normen des deutschen Arbeitsrechts ist mangels einer klaren gesetzlichen Regelung häufig zweifelhaft. Diese Unsicherheit wird dadurch verstärkt, dass die Kriterien, nach denen der international zwingende Charakter einer Norm festgestellt werden kann, nicht einheitlich gesehen werden. Carsten Müller arbeitet diejenigen Aspekte heraus, die für den Bereich des Arbeitsrechts zu beachten sind. Er berücksichtigt sowohl das durch das EVÜ vorgeprägte nationale internationale Privatrecht als auch das europäische Gemeinschaftsrecht. Letzteres wirkt dabei in entgegengesetzte Richtungen durch den Dualismus aus Grundfreiheiten, die das nationale Recht einschränken, und Richtlinienbestimmungen, die detaillierte Vorgaben für das nationale Recht enthalten. Diese Kriterien wendet er anschließend systematisch auf die einzelnen Normen des deutschen Arbeitsrechts an. Die Darstellung der einzelnen Normen des deutschen Arbeitsrechts ist wegen der jeweils konkreten Aussagen zu den einzelnen Vorschriften auch in der Praxis von Bedeutung.