Europarechtliche Möglichkeiten einer Gesamtharmonisierung des Urheberrechts
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Aufgrund der Unschärfe des Begriffs der „Gesamtharmonisierung“ des Urheberrechts fokussiert sich die Arbeit zunächst auf die fundamentalen Fragen einer jeden vereinheitlichenden Gesetzgebungsinitiative, nämlich auf die Kompetenzgrundlage der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich. Angesichts der großen Erfolge und Fortschritte der „Gesamtharmonisierung“ auf den Gebieten der gewerblichen Schutzrechte scheint es fast verwunderlich, warum ein einheitliches und umfassendes Urheberrecht auf europäischer Ebene von der Europäischen Gemeinschaft in der gleichen Konsequenz bisher nie ernsthaft aufgegriffen wurde. Weshalb nun diese Zurückhaltung des europäischen Gesetzgebers bezüglich der Gestaltung eines einheitlichen europäischen Urheberrechts? Wo finden sich die Unterschiede zu den gewerblichen Schutzrechten? Bestehen überhaupt rechtsetzende Möglichkeiten auf europäischer Ebene, eine Vereinheitlichung dieser Materie voranzutreiben? Um diese europäische Entwicklung nachvollziehen zu können, muss zunächst die Frage der Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums untersucht werden. Die Arbeit zeigt auf, welche Wege es auf europäischer Ebene gibt, Rechtsangleichung vor allem im Hinblick auf Art. 95 EG zu schaffen, und welche Kriterien hierfür Voraussetzung sind. Dies wird an den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen zu Art. 95 EG untersucht. In einem zweiten Schritt wird die bisherige und künftige Entwicklung eines Europäischen Urheberrechts aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der im ersten Schritt aufgezeigten Rechtsangleichungsvoraussetzungen wird abschließend entwickelt, welche Bereiche auf dem Gebiete des Urheberrechts vom Europäischen Gesetzgeber gesamtharmonisierend geregelt werden können.