Das Recht auf eine gute Verwaltung
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Mit der Aufnahme in die Europäische Grundrechtecharta im Jahr 2000 hat das Recht auf eine gute Verwaltung erstmals Eingang in einen europäischen Grundrechtekatalog gefunden. Es soll der Verbesserung des Verhältnisses zwischen europäischer öffentlicher Verwaltung und dem einzelnen dienen. Nahezu unverändert wurde die Norm in den 2004 unterzeichneten europäischen Verfassungsvertrag übernommen. Die Dissertation widmet sich einem hochaktuellen Gegenstand, der bisher wissenschaftlich noch wenig erschlossen ist. Nach einer Auseinandersetzung mit den Grundlagen, u. a. mit der derzeitigen Bedeutung der Grundrechtecharta und den Verwaltungsrechtsordnungen der Mitgliedstaaten, werden in einem zweiten Teil die einzelnen Gewährleistungen des Grundrechts anhand einer intensiven Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte untersucht. In einem dritten Teil wird der Frage nach Funktion und Absicherung von Verfahrensrechten gegenüber der Verwaltung in der Europäischen Union nachgegangen.