Kriminalisieren - entkriminalisieren - normalisieren
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Gewöhnlich versteht man unter Kriminalität die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Massstab von Kriminalität bildet demzufolge das Strafrecht bzw. der darin enthaltene Sanktionsanspruch. Ein solches Strafrecht existiert nicht für jede historische Epoche. Um diese gesellschaftlichen Zusammenhänge im Auge zu behalten und eine Engführung der Kriminalität auf das schriftlich fixierte Strafrecht zu vermeiden, wird in der historischen Kriminalitätsforschung ein Perspektivenwechsel vorgeschlagen: Anstatt von den rechtlichen Normen wird von den soziokulturellen Normierungsprozessen ausgegangen. Diese Normierungsdynamik erzeugt verschiedenste Formen von Devianz, die nur teilweise als Delinquenz auftreten. Über die Verletzung einer rechtlichen Norm hinaus geraten auch die Fragen der (schicht-, geschlechts- und generationenspezifischen) Sankionierungsintensität, der Fahndungstechniken und der Rechtsprechung durch die Gerichte bzw. der Strafzumessung ins Blickfeld.