Die Verbundgruppen des Handels und ihre Anschlussverträge
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Wie sind die Anschlussverträge der Mitglieder der Verbundgruppen juristisch einzuordnen? Dieser Frage, die bislang kaum Beachtung in der deutschen Rechtswissenschaft gefunden hat, geht die Verfasserin nach. Als in Düsseldorf und in Paris zugelassene Rechtsanwältin stellt die Verfasserin die fein differenzierte französische Rechtslage dar. Die französischen Erkenntnisse verwendet sie als Ausgangsüberlegungen für die Erstellung einer Typologie der deutschen Verträge. Dabei unterscheidet sie zwischen drei Geschäftsarten der Verbundgruppen, die sie jeweils als Eigen-, Vermittlungs- und Fremdgeschäft bezeichnet. Das Werk richtet sich an Justiziare und Rechtsberater der Verbundgruppen, Mitglieds- und Lieferunternehmen.