Unionsbürger
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Die europäische Bürgerschaft bereitet der rechtswissenschaftlichen Analyse wie der politischen Theorie gleichermaßen Kopfzerbrechen. Die eingeführten Kategorien wie Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind auf den Staat bezogen. Verbreitet ist deshalb der negative Abgleich zwischen Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit. Er führt aber kaum über das tautologische Ergebnis hinaus, die Unionsbürgerschaft sei keine Staatsangehörigkeit, weil die Union kein Staat sei. Gegenstück dazu ist eine Deutung der Unionsbürgerschaft als menschenrechtlich-universeller Status ( post-national membership). Beide Perspektiven sind negativ staatsfixiert und föderalismusblind. Die europarechtliche Sonderterminologie führt hier ebenfalls nicht weiter, sondern verharrt bei aussagearmen sui-generis-Formeln. Christoph Schönberger bietet einen Ausweg aus dieser Sackgasse der Diskussion. Er analysiert die Unionsbürgerschaft im Lichte föderaler Erfahrung und nutzt hierfür die Rechtsvergleichung mit Entstehung und Struktur der Bundesangehörigkeit in den Vereinigten Staaten, der Schweiz und Deutschland. Unterschiedliche Rechtspositionen der Unionsbürger wie etwa Aufenthalts-, Wahl- und soziale Rechte in den anderen Mitgliedstaaten, ihr diplomatischer Schutz oder das Wahlrecht zum Europäischen Parlament werden in einen systematischen föderativen Kontext eingeordnet. Die doppelte Zugehörigkeit des Unionsbürgers zu Mitgliedstaat und Union, so zeigt sich dabei, ist keineswegs ein Sonderphänomen der europäischen Integration; sie kennzeichnet vielmehr die fragile Normalität eines jeden Bundes.