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Die Rechtsverfolgung der Gläubiger dinglicher Kreditsicherheiten in der Unternehmensinsolvenz des Schuldners

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Kaum ein Insolvenzverfahren wird heute über das Vermögen des Schuldners eröffnet, an dem nicht Gläubiger dinglicher Kreditsicherheiten beteiligt sind. Die Rechtsstellung gerade dieser Gläubiger hat durch die Reform des Insolvenzrechts im Jahre 1999 eine radikale Veränderung erfahren und sich dabei teilweise stark von den bürgerlich-rechtlich bekannten Strukturen entfernt. Die Kreditsicherheiten haben dadurch eine insolvenzrechtliche Facette erhalten. Diese ist für die Gläubiger beachtlich, denn die Möglichkeit der Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung einer rechtlichen Position in der Krise des Schuldners bestimmt den Wert seiner rechtlichen Position und wirkt sich damit auf die Auswahl des Kreditsicherungsmittels und dessen Bedingungen aus. Dieser gesetzgeberische Umbruch des Insolvenzrechts des Jahres 1999 spiegelt sich auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wieder. Neben der Insolvenzverwalterfreundlichkeit ist diese geprägt von der Aufgabe des Insolvenzverfahrens, das Vermögen des Schuldners den Gläubigern haftungsrechtlich zum Zwecke ihrer bestmöglichen, gleichmäßigen Befriedigung (§ 1 Satz 1, 1. Var. InsO) zu unterwerfen. Anhand der praktisch relevantesten Kreditsicherheiten Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsgrundschuld zeigt der Verfasser auf, wie die jeweiligen Gläubiger ihre Rechte unter dem Regime der neuen Insolvenzordnung mit Berücksichtigung der aktuellen insolvenzrechtlichen Rechtsprechung gegenüber dem Insolvenzverwalter verfolgen können. Bewusst wird dabei der Blickwinkel der Gläubiger und nicht derjenige des Insolvenzverwalters gewählt. Detailliert wird dargestellt, welche Ansprüche der Gläubiger hat, welche ihm nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung verloren gehen, welche ihm mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entstehen und wie diese Ansprüche mittels der Regelungen des Zivilprozessrechts durchzusetzen sind. Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Insolvenzrechtsreform und den Tendenzen der Rechtsprechung auseinander. Durch diese Analyse fördert er Brüche in Aufbau und Auslegung der Insolvenzordnung zu Tage und zeigt zu ihrer Lösung auf, welche Fortentwicklungen des bürgerlichen Rechts und des Zivilprozessrechts erforderlich sind, damit sich die Regelungen der Insolvenzordnung stimmig in das System der zivilrechtlichen Kodifikationen einfügen. Diese verfahrensrechtliche Untersuchung auf der Grundlage der Regelungen des neuen Insolvenzrechts gibt den behandelten Kreditsicherheitengläubigern Aufschluss über den Wert ihrer Kreditsicherheit in der Situation der Insolvenz des Schuldners. Die gewählte Darstellung aus Gläubigersicht verschafft diesen ferner eine systematische Leitlinie ihrer Rechtsverfolgung.

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2006

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