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Das seit dem 1. August 2005 geltende „Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)“ hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat Bayern tiefgreifend verändert. Primäres Anliegen des Gesetzes ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung in allen Altersgruppen und die Qualitätsentwicklung bzw. Qualitätssicherung, vor allem der Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung. „Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)” enthält eine betont praxisnahe, anschauliche und leicht verständliche Kommentierung des BayKiBiG und dessen neuer Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Das Buch informiert aktuell, kompetent und zuverlässig alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Kindertagesstätten, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Aus- und Fortbildungsinstitute, Gerichte, Rechtsanwälte, alle mit Kindererziehung, -betreuung und/oder -bildung befassten Institutionen und Personen. Ministerialrat Hans-Jürgen Dunkl leitet das Referat Kindertagesbetreuung im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und ist verantwortlich für den Vollzug des BayKiBiG. Ministerialrat Dr. Hans Eirich leitet, im gleichen Staatsministerium, das Referat Frühkindliche Bildung und Erziehung und ist zuständig für die Umsetzung der verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
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Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Hans-Jürgen Dunkl
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- 2015
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