Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
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Zum Werk Die 3. Auflage behandelt alle wesentlichen in der täglichen Praxis anfallenden Rechtsfragen zum Deckungsschutz. Dabei orientiert sich das Werk in erster Linie an der aktuellen Rechtsprechung. Die ARB 2010 werden unmittelbar kommentiert. Abweichungen zu früheren Fassungen werden deutlich gemacht. Der Kommentar erläutert auch die wichtigen Vorschriften des VVG für die Rechtsschutzversicherung, nämlich die §§ 125 bis 129 VVG. Ziel des Kommentars ist es nachwievor, allen Anwälten und Mitarbeitern in den Versicherungen an der Praxis orientierte Antworten auf alle alltäglichen Fragen der Rechtsschutzversicherung zu liefern. Der Kommentar ist von Autoren aus der Anwaltschaft und der Versicherungswirtschaft mit großer praktischer Erfahrung verfasst. Dies garantiert einen hohen Nutzwert des Werks. Spezialthemen: - Erläuterungen zum § 4a ARB (Versicherungswechsel) und zum neuen § 9a ARB (Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit) - Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers - Deckungsschutz für vorbeugende Unterlassungsklagen - Rechtsschutz für abgetretene Ansprüche - Versicherungsfall und Zeitpunktbestimmung: Kausalereignis oder Schadenseintritt? - Bindungswirkung des rechtskräftigen Hauptprozesses für den Deckungsprozess. Inhalt - VVG-Vorschriften zur Rechtsschutzversicherung - Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung - Anhang: Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung Vorteile auf einen Blick - erfahrene Autoren - einschließlich VVG-Vorschriften - optimales Preis-Leistungs-Verhältnis Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt vor allem die umfangreichen Änderungen durch die VVG-Reform, ferner die Veränderungen in den Musterbedinungen. Die Autoren haben zudem die gesamte neueste Rechtsprechung, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen VVG, ausgewertet. Zu den Autoren Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln und Seniorpartner einer Kanzlei, ist seit mehr als 30 Jahren auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und des Verkehrsrechts tätig. Rechtsanwalt Helmut Plote ist Leiter des Bereichs Schaden bei dem größten europäischen Rechtsschutzversicherer; darüber hinaus ist er auch in der juristischen Fortbildung aktiv. Gabriele Hillmer-Möbius und Domenik Wendt sind als Rechtsanwälte in Berlin zugelassen und für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft tätig. Zielgruppe Für Anwälte; Rechtsanwaltsfachangestellte und Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen.