Die Außenwirtschaftspolitik der Europäischen Union nach dem Verfassungsvertrag
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Mit einem Verfassungsvertrag (EVV) würde die Europäische Union in eine neue Phase der Integration eintreten. Die Gemeinsame Handelspolitik bildet dabei nach wie vor eine der tragenden Säulen der europäischen Integration und das wesentliche außenpolitische Handlungsfeld der EU. Die maßgeblichen Rechtsnormen (Art. 131 – 133 EGV) werden durch den bisher geplanten EVV grundlegend neu gefasst. So wird der Anwendungsbereich der GHP erweitert und diese ausdrücklich zu einer ausschließlichen Kompetenz der EU erklärt. Die Mitwirkungsrechte des EP werden erheblich erweitert und die GHP in das auswärtige Handeln der Union insgesamt integriert. Der vorliegende Band, der die Referate führender Experten des europäischen Außenwirtschaftsrechts zusammenfasst, zeigt auf, welche Konsequenzen sich für die Außenwirtschaftspolitik der Europäischen Union in der Zukunft aus diesen Änderungen ergeben würden. Auch bei einem gänzlichen Scheitern des Verfassungsvertrages ist damit zu rechnen, dass die fraglichen Vorschriften durch eine Änderung der geltenden Verträge Eingang in das Primärrecht finden werden.