Bundesvergabegesetz 2006
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Rechtzeitig zum Ablauf der Frist für die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien (sog. Legislativpaket) präsentiert der österreichische Gesetzgeber das Bundesvergabegesetz 2006. Dabei handelt es sich um eine Neukodifikation des österreichischen Vergaberegimes. Der Gesetzgeber hat sich dabei nicht auf eine Einarbeitung der EG-Vergabevorschriften beschränkt (z. B. wettbewerblicher Dialog), er hat das Gesetz auch völlig neu strukturiert (u. a. eigener, in sich abgeschlossener Abschnitt über Sektorenauftraggeber). Gleichzeitig wurde auch die jüngere nationale und europäische Rechtsprechung berücksichtigt und der Rechtsschutz neu geregelt. Seit 1. Februar 2006 müssen sich öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, Unternehmen und deren Berater mit einem neuen Regelungsumfeld (mit insgesamt 351 Paragraphen) auseinander setzen. Das vorliegende Werk enthält eine Einführung über die wichtigsten Änderungen, den Gesetzestext mit Anhängen sowie umfangreiche Auszüge aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.