§ 630 ZPO als eheerhaltendes Element im Scheidungsrecht?
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Gegenstand der Arbeit ist die mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14. Juni 1976 eingeführte, so genannte, einverständliche Scheidung (§§ 1565 Abs. 1 BGB, 1566 Abs. 1 BGB i. V. m. § 630 ZPO). In einer erschöpfenden Analyse des Scheidungsrechts zeigt die Autorin zunächst auf, dass die zahlreichen Voraussetzungen, die nach § 630 ZPO an eine einverständliche Scheidung geknüpft sind, auf das Bedürfnis zurückgeführt werden können, eheerhaltende Elemente in das Scheidungsrecht einzufügen. Danach erörtert die Autorin ausführlich die rechtsdogmatischen, praktischen und sozialpolitischen Problematiken, die mit der Konzeption des § 630 ZPO als eheerhaltendes Element verbunden sind. Die Autorin zeigt anschaulich auf, dass § 630 ZPO gemessen an den Zielen des 1. Eherechtsreformgesetzes, der Schaffung eines ehrlichen, menschlichen und sachgemäßen Scheidungsrechts, gänzlich missglückt ist.