Betrieblicher Mutterschutz ohne Diskriminierungen
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Im deutschen Arbeitsschutzrecht hat ein gemeinschaftsrechtlich vorgegebener Leitbildwechsel begonnen. Im deutschen Mutterschutzrecht fehlt trotz gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben eine vergleichbare Entwicklung. Die Arbeit belegt die Notwendigkeit eines doppelten Paradigmenwechsels: einerseits Zuordnung des Mutterschutzes zum betrieblichen Arbeitsschutz und außerdem Überprüfung von Schutznormen auf faktisch diskriminierende Wirkungen. Zunächst werden die Leitbilder des klassischen deutschen und des gemeinschaftsrechtlichen Mutterschutzes unter besonderer Analyse der Materialien zur Mutterschutzrichtlinie 92/85 verglichen. Die erheblichen Divergenzen werden durch richtlinienkonforme Auslegung des MuSchG und der bislang oft übersehenen Mutterschutzverordnung überwunden. Dabei werden die Zusammenhänge zu den RL 76/207, 89/391 und 2002/73 herausgearbeitet. Den Pflichten der betrieblichen Beurteilung und Anpassung der Arbeitsbedingungen wird der notwendige Vorrang gegenüber herkömmlichen Beschäftigungsverboten eingeräumt. Diese Ergebnisse werden unter Berücksichtigung des modernen Schuldrechts in das individualvertragliche Pflichtengefüge eingeordnet.