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Das Grundgesetz garantiert vorbehaltlose Freiheitsrechte wie die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, die laut Wortlaut keine staatlichen Einschränkungen zulassen. Dennoch erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschränkungen, insbesondere wenn sie mit kollidierendem Verfassungsrecht, vor allem den Grundrechten Dritter, in Konflikt stehen. Sebastian Lenz analysiert kritisch die Verfassungsrechtsprechung und zeigt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Staates in Bezug auf vorbehaltlose Freiheitsrechte differenziert betrachtet werden müssen. Der Staat ist sowohl berechtigt als auch verpflichtet, diese Rechte einzurichten und auszugestalten, was ihm die Ermächtigung zur Setzung und Durchsetzung von Privatrecht mit Auswirkungen auf diese Rechte verleiht. Die Evidenzkontrolle des Bundesverfassungsgerichts ist dabei nicht an die Vorbehaltlosigkeit gebunden. Zugleich besteht jedoch ein striktes Eingriffsverbot für vorbehaltlose Freiheitsrechte, das nur bei einer Kollision mit einer verfassungsrechtlichen Handlungspflicht zurücktreten darf. Solche Kollisionen sind zwar denkbar, kommen jedoch seltener vor, als die Rechtsprechung annimmt. Ein Eingriff ist nur dann zulässig, wenn der Schutz der Menschenwürde eines Dritten diesen als einziges Mittel erfordert.
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Vorbehaltlose Freiheitsrechte, Sebastian Lenz
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- 2006
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