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Die intensive Auseinandersetzung mit der in Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hat die Lehrfreiheit weitgehend vernachlässigt. Diese Vernachlässigung steht im Kontrast zu grundlegenden Veränderungen im Normbereich, wie Lehrevaluation, leistungsorientierter Bezahlung und dem Bologna-Prozess. Die Untersuchung beleuchtet, warum das rechtswissenschaftliche Interesse an der Lehrfreiheit abgenommen hat und ob die Fokussierung auf Wissenschafts- und Forschungsfreiheit gerechtfertigt ist. Sie basiert auf Hypothesen zur Funktions-, Wert- und Konfliktlosigkeit der Lehrfreiheit. Die verbreitete Annahme, dass Wissenschaftsfreiheit ein einheitliches Grundrecht sei, könnte die Notwendigkeit einer spezifischen Auseinandersetzung mit der Lehrfreiheit in Frage stellen. Eine normbereichsorientierte Analyse zeigt jedoch, dass die Lehrfreiheit ein eigenständiges Grundrecht ist, das neben der Forschungsfreiheit existiert und einer eigenen dogmatischen Sprache bedarf. Der Begriff „Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit“ sollte überdacht werden. Wesentliche Elemente der Lehrfreiheit sind die Unabhängigkeit von persönlichen oder institutionellen Verbindungen zur Forschung und ihre Funktion als Sachbereichsgarantie. Diese Aspekte eröffnen neue verfassungsrechtliche Perspektiven auf die Veränderungen in der Hochschullehre. Letztlich erweist sich die Lehrfreiheit als ein gewandeltes, nicht verlorenes Grundrecht, d
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Die Lehrfreiheit - ein verlorenes Grundrecht?, Ann Katrin Kaufhold
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- 2006
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