Soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für die Tariffähigkeit
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Bereits seit Jahrzehnten vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass nur sozial mächtige Koalitionen als Gewerkschaften anerkannt werden können und damit auch nur solchen Vereinigungen die Tariffähigkeit zukommt. Dagegen wird weder für die Tariffähigkeit von Arbeitgeberverbänden noch die des einzelnen Arbeitgebers eine entsprechende soziale Mächtigkeit gefordert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Prüfung des Mächtigkeitserfordernisses für Gewerkschaften in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Insbesondere wird problematisiert, dass ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit der nicht-mächtigen Koalitionen durch Versagung der Tariffähigkeit nicht mit dem Argument der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gerechtfertigt werden kann. Dementsprechend eignet sich das Buch sowohl für diejenigen Leser, die einen ersten Überblick in den Streitstand zum Mächtigkeitserfordernis erlangen wollen, als auch für diejenigen, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Problematik erwarten.