Der Verteilungsplan der GEMA
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Der Verteilungsplan der GEMA ist die Grundlage für die Ausschüttung der Einnahmen, die die GEMA aus der kollektiven Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musikwerken erzielt. Der Gesetzgeber hat die Verteilung dieser Einnahmen im Wesentlichen der Selbstverwaltung der Beteiligten – Komponisten, Textdichtern und Verlegern – überlassen, indem er hierfür lediglich allgemeine Richtlinien vorgegeben hat. Die sich insoweit aus den verschiedenen gesetzlichen Kontrollvorschriften ergebenden inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Verteilung sind Gegenstand des ersten Teil des Bandes, der darüber hinaus eine umfassende Untersuchung der rechtlichen Grundlagen des Verteilungsplans enthält. Der Verteilungsplan ist zudem ein in Jahrzehnten gewachsenes und durch die Beschlüsse der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen der GEMA-Mitglieder stetig fortentwickeltes Regelwerk. Der zweite Teil des Bandes enthält erstmals eine systematische Darstellung dieser Regelungen, die die Abläufe und Zusammenhänge der Verteilung deutlich werden lässt. In diesem Zusammenhang wird ferner der Frage nachgegangen, ob der Verteilungsplan den für seine Inhaltskontrolle geltenden Anforderungen genügt.