Die Funktion zweiter Kammern in Bundesstaaten
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Obwohl sich die Einrichtung zweiter Parlamentskammern als typisches Merkmal von Bundesstaaten erwiesen hat, ist ihre Bedeutung staatstheoretisch bislang weitestgehend unerforscht geblieben. Auf Grundlage des gegenwärtigen Entwicklungsstandes der Bundesstaatslehre geht die Untersuchung zunächst systemübergreifend der Frage nach, inwieweit die Beteiligung von Gliedstaaten an der bundespolitischen Willensbildung als notwendiges Konstruktionsmerkmal einer föderalen Staatsorganisation zu verstehen ist und welche Anforderungen sich daraus für die Gestaltung zweiter Kammern ergeben. Vor diesem Hintergrund werden der deutsche Bundesrat und der südafrikanische NCOP exemplarisch einer Analyse ihrer beteiligungsföderalen Funktionsfähigkeit unterzogen. Abschließend folgt eine Erörterung von Vorschlägen, aufgrund derer sich Bundesrat und NCOP in ihrer Eigenschaft als Föderativorgane sinnvoll reformieren ließen. Der Autor lässt in seine Abhandlung tief greifende Erfahrungen aus Verfassungstheorie und Parlamentspraxis einfließen, die er während seines Studiums in Südafrika sowie im Rahmen seines Referendariats in Berlin hat sammeln können.