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Gesetzlicher Regelungsbedarf von umweltrechtlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der gesetzlichen Ausgestaltung der Rechtsposition von umweltrechtlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Im technologischen Informationszeitalter gewinnt die Verfügbarkeit von Informationen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere aus unternehmerischer und damit wirtschaftlicher Sicht haben Informationen über Produkte, Produktionsabläufe und Fertigungsverfahren eines Unternehmens einen wirtschaftlich hohen Stellenwert eingenommen. Durch die Vernetzung der digitalen Informations-, Kommunikations- und elektronischen Betriebstechnik sind eine Vielzahl wirtschaftlich bedeutender Daten des Unternehmens flexibel und schnell verfügbar. Gleichzeitig entsteht im staatlichen und überstaatlichen Bereich durch die Vernetzung von Behörden und deren digitalen Informationsangeboten eine Ansammlung von sofort verfügbaren Daten über Unternehmen bzw. deren betriebliche Tätigkeit, die nicht nur auf staatlicher Tätigkeit beispielsweise durch Überwachung beruhen, sondern in vielen Fällen aufgrund gesetzlicher Informationspflichten - insbesondere im Umwelt- und Anlagenrecht - von den Betreibern selbst übermittelt werden müssen. Während also bei den Behörden zunehmend wirtschaftlich relevante Unternehmensinformationen vorhanden sind, kodifiziert der Gesetzgeber in immer stärkeren Maße sog. Informationsgesetze, die der Öffentlichkeit bzw. Dritten eine Einsicht in die Datensammlungen der Verwaltung ermöglichen sollen - sei es im umweltrechtlichen Bereich durch das europäisch initiierte Umweltinformationsgesetz oder die allgemeinen Informationsgesetze des Bundes und der Länder. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer häufiger auch im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Prozesse der Inhalt solcher behördlichen Unternehmensinformationen selbst Streitgegenstand oder zumindest für den Prozess von verfahrensentscheidender Bedeutung ist. So gehört es mittlerweile zum standardisierten anwaltlichen Handwerkszeug, zur Vorbereitung oder im Rahmen eines umweltrechtlichen Verwaltungsgerichtsverfahrens die zur Verfügung stehenden behördlichen Informationsquellen durch Akteneinsicht oder Auskunftsantrag „auszuforschen“. Dies führt - insbesondere in multipolaren Verhältnissen, in denen z. B. ein betroffener Dritte als Kläger, die Behörde als Beklagte und das Unternehmen als Beigeladener an einem Verfahrens beteiligt sind - zu einer erheblichen Interessenkonfliktslage zwischen Geheimhaltung und Offenbarung. Dieser Konflikt gibt Anlass, sich mit der gesetzlichen Gestaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in gerichtlichen Verfahren näher auseinander zu setzen und für die in den gesetzlichen Regelungen vorhandenen Probleme Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei beschränkt sich die Arbeit nicht nur auf die Untersuchung der prozessualen Verfahrensregelungen der §§ 99, 100 VwGO, sondern betrachtet auch diejenigen materiellen Regelungen, die für die Qualifikation einer (Umwelt )information als schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entscheidend sind. Denn Reichweite und Regelungsdichte des materiellen Geheimnisschutzes wirken sich direkt auf die erforderliche verfahrensrechtliche Umsetzung aus. Der Arbeit liegt der Rechtsstand Ende des Jahres 2003 zugrunde, hat aber trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen nicht an Aktualität verloren.

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2006

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