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Die Komplexität der Thematik „Haftentschädigung“ ergibt sich aus der rechtlichen Vielschichtigkeit dieser Materie. Neben verfassungsrechtlichen Vorgaben gilt es Bestimmungen des Amtshaftungsrechts, schadenersatzrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Rechts sowie das Strafprozessrecht zu beachten. Die vorliegende Arbeit analysiert die strafrechtlichen Entschädigungsgesetze 1969 und 2005. Das StEG 1969 entsprach zuletzt nicht mehr den Anforderungen der Menschenrechtskonvention. Die zahlreichen Verurteilungen Österreichs durch den EGMR machten eine Neugestaltung des strafrechtlichen Entschädigungsrechts unumgänglich. Ergebnis der Reformbemühungen ist das mit 01.01.2005 in Kraft getretene StEG 2005. Nach einleitenden Worten werden in Kapitel II die verfassungsrechtlichen Grundlagen der strafrechtlichen Entschädigung (Art 5 EMRK, Art 3 7. ZPEMRK, PersFrG) ausführlich dargestellt. Darauf aufbauend wird in Kapitel III das StEG 1969 einer eingehenden Besprechung unterzogen. Die ausführliche Darstellung des StEG 1969 soll zum besseren Verständnis des StEG 2005 beitragen, da es sich bei diesem um keine Neuschöpfung, sondern um eine Weiterentwicklung des strafrechtlichen Entschädigungsrechts handelt. Kapitel IV ist speziell auf zivilrechtliche Fragen ausgerichtet. Art, Umfang und Höhe der Entschädigung werden besprochen. Der Bemessung des immateriellen Schadens wird dabei besondere Bedeutung beigemessen. Im letzten Kapitel wird das StEG 2005 ausführlich dargestellt. Der Autor: Dr. Georg Heissenberger, ist seit November 2004 Assistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Karl-Franzens-Universität Graz.
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Haftentschädigung, Georg Heissenberger
- Language
- Released
- 2006
Payment methods
- Title
- Haftentschädigung
- Language
- German
- Authors
- Georg Heissenberger
- Publisher
- NWV, Neuer Wiss. Verl.
- Publisher
- 2006
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 3708303849
- ISBN13
- 9783708303840
- Category
- Legal literature
- Description
- Die Komplexität der Thematik „Haftentschädigung“ ergibt sich aus der rechtlichen Vielschichtigkeit dieser Materie. Neben verfassungsrechtlichen Vorgaben gilt es Bestimmungen des Amtshaftungsrechts, schadenersatzrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Rechts sowie das Strafprozessrecht zu beachten. Die vorliegende Arbeit analysiert die strafrechtlichen Entschädigungsgesetze 1969 und 2005. Das StEG 1969 entsprach zuletzt nicht mehr den Anforderungen der Menschenrechtskonvention. Die zahlreichen Verurteilungen Österreichs durch den EGMR machten eine Neugestaltung des strafrechtlichen Entschädigungsrechts unumgänglich. Ergebnis der Reformbemühungen ist das mit 01.01.2005 in Kraft getretene StEG 2005. Nach einleitenden Worten werden in Kapitel II die verfassungsrechtlichen Grundlagen der strafrechtlichen Entschädigung (Art 5 EMRK, Art 3 7. ZPEMRK, PersFrG) ausführlich dargestellt. Darauf aufbauend wird in Kapitel III das StEG 1969 einer eingehenden Besprechung unterzogen. Die ausführliche Darstellung des StEG 1969 soll zum besseren Verständnis des StEG 2005 beitragen, da es sich bei diesem um keine Neuschöpfung, sondern um eine Weiterentwicklung des strafrechtlichen Entschädigungsrechts handelt. Kapitel IV ist speziell auf zivilrechtliche Fragen ausgerichtet. Art, Umfang und Höhe der Entschädigung werden besprochen. Der Bemessung des immateriellen Schadens wird dabei besondere Bedeutung beigemessen. Im letzten Kapitel wird das StEG 2005 ausführlich dargestellt. Der Autor: Dr. Georg Heissenberger, ist seit November 2004 Assistent am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Karl-Franzens-Universität Graz.