Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln und Änderungen der Tarifgeltung
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Fast jeder Arbeitsvertrag nimmt tarifvertragliche Regelungen in Bezug. Meist fehlt jedoch eine Abrede über die Wirkung der Verweisung bei Änderungen der Tarifgeltung im Betrieb, etwa durch Verbandsaustritt oder Betriebsübergang. Bislang hat die Rechtsprechung solche Verweisungen zugunsten der Arbeitgeber als Gleichstellungsabreden verstanden und keine vertraglichen Ansprüche anerkannt, die über das tarifgebundenen Arbeitnehmern Geschuldete hinausgehen. Das Werk arbeitet heraus, dass bei methodisch korrekter Auslegung der heute üblichen Klauseltypen dieses Verständnis nicht haltbar ist. Es zeigt die daraus folgenden Wirkungen der Bezugnahme bei Änderungen der Tarifgeltung sowie die Grenzen der vertraglichen Bindung an Tarifinhalte auf, stellt Möglichkeiten einer zeitgemäßen, flexibleren Vertragsgestaltung vor und soll so einen Beitrag zu der Diskussion leisten, die nach der Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2005 zu erwarten ist, als Folge der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht für nach 2001 abgeschlossene Verträge an seiner Rechtsprechung nicht mehr festhalten zu wollen. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Philipps-Universität Marburg.